SATZUNG
§ 4 Mitglieder

Der Verein hat Einzel-, Ehepaar-, korporative Mitglieder (insbesondere juristische Personen) und Ehrenmitglieder.


Zu Ehrenmitgliedern kann die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes Mitglieder ernennen, die sich hervorragende Verdienste um den Verein erworben haben. Sie sind von der Beitragspflicht befreit.


Die Mitgliedschaft erfolgt durch schriftliche Beitrittserklärung. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.


§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Jedes Mitglied hat Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung und ist berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins kostenlos oder zu ermäßigten Gebühren teilzunehmen.


Die korporativen Mitglieder haben jeweils eine Stimme und kein passives Wahlrecht.


Jedes Mitglied erhält nach Zahlung des ersten Jahresbeitrages einen Mitgliedsausweis. Korporative Mitglieder können auf Antrag in angemessener Zahl Mitgliedsausweise für die Teilnahme an Veranstaltungen erhalten. Über die Anzahl entscheidet der Vorstand.


Jedes Mitglied hat den Jahresbeitrag spätestens bis zum 31. März des laufenden Jahres zu entrichten.


Während des laufenden Jahres eintretende Mitglieder haben den vollen Jahresbeitrag zu entrichten.


Die jeweilige Höhe des Mitgliedsbeitrages setzt die Mitgliederversammlung fest. Bei Vorliegen besonderer Umstände kann der Beitrag durch den Vorstand ermäßigt werden (z.B. Ausbildungsverhältnisse).


Adressenänderungen sind dem Verein baldmöglichst mitzuteilen.

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